EU-Fluggastrechte – Europäische Kommission

Sicherheitschecklisten

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Die EU-Fluggastrechte finden möglicherweise Anwendung, EU-Fluggastrechte

  • wenn es sich um einen Flug innerhalb der EU handelt, der von einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
  • wenn der Ausgangsflughafen außerhalb der EU und der Zielflughafen innerhalb der EU liegt und der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
  • wenn es sich um einen Flug von der EU in ein Nicht-EU-Land handelt, der von einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
  • wenn Sie noch keine Leistungen (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) für Probleme in Zusammenhang mit dieser Flugreise nach dem maßgeblichen Recht eines Nicht-EU-Landes erhalten haben.

Die Europäische Union ist das einzige Gebiet auf der Welt, in dem die Menschen durch ein vollständiges Fluggastrechtepaket geschützt sind. Diese Rechte werden von der Europäischen Kommission verwaltet.

Ihre Rechte als Fluggast in der EU!