„Fit für 55“ und „ReFuelEU Aviation“

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Die Initiative „ReFuelEU“Die EU hat sich ehrgeizige Ziele zur Senkung der Nettoemissionen gesetzt und möchte bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein. 

Die konkreten Ziele und Meilensteine sind im ersten Europäischen Klimagesetz und im Paket „Fit für 55“ festgelegt und sehen eine 55-prozentige Reduzierung der Emissionen bis 2030 (gegenüber dem Niveau von 1990) vor.

Wir haben Informationen darüber zusammengetragen, wie sich dies auf die Luftfahrt auswirken wird und welche besondere Rolle nachhaltige Flugkraftstoffe dabei spielen.

Förderung der Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe

Im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ schlug die Kommission vor, die Akzeptanz und Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe in der Luftfahrtbranche zu fördern.

Nachhaltige Flugkraftstoffe spielen eine wesentliche Rolle bei der Dekarbonisierung der Branche, machen in der EU jedoch bisher nur einen verschwindend geringen Anteil an allen Flugkraftstoffen aus.

Weitere Informationen zu nachhaltigen Flugkraftstoffen finden Sie in unserem letzten Artikel auf EASA Light.

Einsatz von nachhaltigen Flugkraftstoffen bei allen in der EU abgehenden Flügen

Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen Kraftstofflieferanten und Fluggesellschaften auf EU-Ebene dazu verpflichtet werden, verstärkt auf nachhaltige Flugkraftstoffe zu setzen. Dazu wird eine Vorgabe eingeführt, die für alle von Flüge gilt, die von europäischen Flughäfen abgehen.

Das bedeutet, dass bei jedem Flug, der von einem der größeren EU-Flughäfen abgeht, eine Mindestmenge nachhaltigen Kraftstoffs mitgeführt wird, und das unabhängig davon, ob es sich um eine EU- oder eine Drittlandsfluggesellschaft handelt.

Die nachstehende Tabelle zeigt die verpflichtenden Mindestmengen, die 2025 mit 2 % eingeführt werden und bis 2030 auf 5 % steigen.

Um die Klimaziele zu erreichen, dürften bis 2050 mindestens 63 % aller Kraftstoffe, die auf in der EU abgehenden Flügen eingesetzt werden, nachhaltig sein.

Synthetische Kraftstoffe (sogenannte „E-Fuels“) werden bei der Dekarbonisierung der Luftfahrt eine wichtige Rolle spielen und haben großes Potenzial. In der vorgeschlagenen Regelung ist daher ein untergeordnetes Ziel vorgesehen, wonach es sich bei einer bestimmten Menge der nachhaltigen Flugkraftstoffe um synthetische Kraftstoffe handeln muss (siehe grüne Kennzeichnung in der Tabelle).

Gesamtanteil am Kraftstoff-Mix

  2025 2030 2032 2035 2040 2045 2050
Prozentualer Anteil an den in der Luftfahrt eingesetzten nachhaltigen Kraftstoffen: 2% 6% 6% 20% 34% 42% 70%
Davon: untergeordneter Zielwert für synthetische Kraftstoffe („E-Fuels“): - 0.7% 1.2% 5% 10% 15% 35%

Welche Arten von nachhaltigen Flugkraftstoffen werden in Betracht gezogen?

In Anbetracht des breiten Spektrums von nachhaltigen Flugkraftstoffen und den jeweils benötigen Ausgangsstoffen werden in der Verordnung die folgenden Kategorien in Betracht gezogen:

  • sogenannte fortschrittliche Biokraftstoffe, d. h. Kraftstoffe, die aus den in Anhang IX Teil A der Richtlinie über erneuerbare Energien aufgeführten Rohstoffen hergestellt werden
  • Kraftstoffe, die aus den in Anhang IX Teil B jener Richtlinie aufgeführten Rohstoffen hergestellt werden
  • synthetische Flugkraftstoffe (Power-to-Liquid oder E-Fuels)

Diese Kraftstoffe werden darüber hinaus zur Erreichung der Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen gemäß der Richtlinie über erneuerbare Energien benötigt.

synthetische Flugkraftstoffe (oder E-Fuels)

Synthetische Flugkraftstoffe, E-Fuels oder Power-to-Liquid-Kraftstoffe (PtL-Fuels) werden aus erneuerbaren Quellen mit Ausnahme von Biomasse gewonnen, z. B. aus Wind- und Sonnenenergie. Stark vereinfacht formuliert werden die erneuerbare Energie und Wasser in einem Elektrolyseur zur Erzeugung von Wasserstoff genutzt, der anschließend mit CO2 in Synthesegas umgesetzt wird. Dieses Synthesegas wird dann zu Kraftstoff weiterverarbeitet.

Langfristige Strategie für nachhaltige Flugkraftstoffe

Da dies eine große Herausforderung darstellt, soll mit der vorgeschlagenen Verordnung eine langfristige Strategie vorgegeben werden, mit der sichergestellt wird, dass der EU-Luftfahrtbinnenmarkt gut auf die vorgeschriebene Beimischung von nachhaltigen Flugkraftstoffen zu herkömmlichem Kerosin vorbereitet ist und Investitionen in den Ausbau der Produktionskapazitäten für nachhaltige Kraftstoffe lenkt.

Aufgabe der EASA: Überwachung und Berichterstattung

Mit dem Vorschlag werden der EASA Überwachungs- und Berichterstattungsaufgaben übertragen, mit denen die Einhaltung der Pflichten gewährleistet wird und in deren Rahmen wichtige Erkenntnisse über den sich wandelnden und wachsenden Markt für nachhaltige Flugkraftstoffe bereitstellen werden.

Die Verordnung wird einen Grundpfeiler für die Zukunftsfestigkeit der Luftfahrt darstellen, da sie für einen gut funktionierenden Markt sorgt, der den Menschen nachhaltige Mobilität ermöglichen wird. Damit wird die EU eine weltweit führende Rolle bei fortschrittlichen Kraftstoffen einnehmen und vor allem durch erhebliche Emissionseinsparungen in der Branche großen Nutzen für das Klima erzielen.