Fluggäste können sich unter „Vorfeldinspektion“ womöglich nicht viel vorstellen. Flugzeugbetreiber wissen jedoch, dass die Vorfeldinspektion zum Geschäft gehört. Das im Begriff enthaltene Wort „Vorfeld“ (eine Bezeichnung für den Flugzeug-„Parkplatz“) bezieht sich darauf, dass diese Inspektionen auf dem Vorfeld unmittelbar nach der Ankunft und/oder unmittelbar vor dem Abflug eines Luftfahrzeugs durchgeführt werden.
Was ist eine Vorfeldinspektion?
Bei einer Vorfeldinspektion handelt es sich um eine Überprüfung vor Ort, bei der den nationalen Luftfahrtbehörden unmittelbare Sicherheitsbedenken aufgezeigt und Daten für weitere Analysen durch die EASA bereitgestellt werden. Auf der Grundlage dieser Analysen werden Trends und strukturelle Sicherheitsbedenken ermittelt. Vorfeldkontrollen werden durchgeführt, während das Flugzeug zwischen zwei Flügen am Boden steht. Im Mittelpunkt der Inspektionen stehen unter anderem die Flugzeugdokumente und -handbücher, die Lizenzen der Flugbesatzung, der augenscheinliche Zustand des Flugzeugs sowie das Vorhandensein und der Zustand der vorgeschriebenen Kabinensicherheitsausrüstung. Diese Inspektionen werden von Inspektoren der nationalen Luftfahrtbehörden durchgeführt.
Die EASA koordiniert das Programm in allen teilnehmenden Staaten (EU- und Nicht-EU-Staaten) und stellt sicher, dass die Inspektionen nach einem einheitlichen Standard durchgeführt werden. Die Inspektionen selbst werden jedoch von den nationalen Luftfahrtbehörden der einzelnen Länder durchgeführt.
Dieser harmonisierte Ansatz bedeutet, dass die Inspektionen unabhängig vom Ankunftsort ähnlich durchgeführt werden.
Was kontrollieren die Inspektoren?
Bei Vorfeldinspektionen wird eine standardisierte Checkliste verwendet, die in allen teilnehmenden Ländern einheitlich angewendet wird.
Die Inspektoren konzentrieren sich auf den Zustand des Flugzeugs und etwaige sichtbare technische Mängel, die Flugzeugunterlagen wie Zertifikate und Handbücher, die Lizenzen der Flugbesatzung sowie den Zustand der vorgeschriebenen Kabinensicherheitsausrüstung.
In einigen Fällen können zusätzliche Kontrollen durchgeführt werden, z. B. Alkoholkontrollen bei Besatzungsmitgliedern. Je nach den nationalen Verfahren kann die Besatzung auch auf psychoaktive Substanzen getestet werden.
Die Inspektoren sind bestrebt, Störungen zu minimieren und Verzögerungen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit zwischen den Inspektoren und der Besatzung spielt eine wichtige Rolle bei der effizienten Durchführung der Kontrolle.
Wer wird kontrolliert?
Luftfahrzeuge, die in einen oder aus einem am Programm teilnehmenden Staat fliegen, können einer Vorfeldinspektion unterzogen werden. Das EU-Programm für Vorfeldinspektionen erstreckt sich nur auf Vorfeldinspektionen, die bei ausländischen Luftfahrzeugbetreibern durchgeführt werden, d. h. bei Betreibern aus einem anderen Staat als dem, der die Inspektion durchführt. Vorfeldinspektionen, die bei nationalen Luftfahrzeugbetreibern durchgeführt werden, fallen in die Zuständigkeit der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde und sind nicht Teil des EU-Programms für Vorfeldinspektionen. In einem konkreten Beispiel fällt also eine Vorfeldinspektion eines finnischen Betreibers auf einem Flughafen in Spanien unter das EU-Programm für Vorfeldinspektionen, während eine Vorfeldinspektion eines spanischen Betreibers in Spanien nicht darunter fällt.
Nicht so vorhersehbar, wie es scheinen mag
Im Gegensatz zu planmäßigen Audits finden Vorfeldinspektionen kurzfristig statt. Die Luftfahrzeugbetreiber werden nicht im Voraus informiert. Dadurch können die Inspektoren Flugzeuge und Besatzungen in ihrem tatsächlichen Einsatzumfeld begutachten und nicht in einer künstlich geschaffenen Umgebung. Die Vorfeldinspektion gibt so einen Überblick über den laufenden Betrieb.
Unterschiedliche Feststellungen fallen in unterschiedliche Kategorien
Nicht alle Ergebnisse sind gleich. Jedes im Rahmen einer Inspektion festgestellte Problem wird anhand seines Schweregrads klassifiziert.
- Beanstandungen der Kategorie 1 sind geringfügig und haben geringe Auswirkungen auf die Sicherheit.
- Befunde der Kategorie 2 sind schwerwiegender und erfordern Korrekturmaßnahmen sowie eine anschließende Rückmeldung an den Betreiber; der Flug kann jedoch fortgesetzt werden.
- Verstöße der Kategorie 3 sind die schwerwiegendsten und erfordern Korrekturen, bevor der Flug wieder aufgenommen werden kann, und anschließend eine Rückmeldung des Betreibers.
Die Schwere und die Häufigkeit der Feststellungen werden von der EASA bei ihrer Datenanalyse berücksichtigt, was dazu führen kann, dass bestimmte Luftfahrzeugbetreiber künftig genauer unter die Lupe genommen werden.

Von der Start- und Landebahn zum Gesamtbild
Jede Inspektion im Rahmen des EU-Programms für Vorfeldinspektionen wird in eine gemeinsame Datenbank – das sogenannte „Ramp Inspection Tool“ – eingegeben. Dieses Tool bietet sowohl den nationalen Luftfahrtbehörden als auch den Betreibern die Möglichkeit, sich über vergangene Inspektionen auszutauschen und die dabei aufgezeigten Probleme anzugehen; es liefert der EASA die Daten für die Analyse einzelner Betreiber sowie für die Erstellung eines Gesamtüberblicks über Trends und potenzielle Risiken in verschiedenen Regionen und weltweit.
Zweimal im Jahr überprüfen die EASA und Vertreter der nationalen Luftfahrtbehörden die Ergebnisse der einzelnen Betreiber, um zu entscheiden, ob diese vorrangig behandelt werden sollen oder nicht. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird von der Europäischen Kommission zudem als Beitrag zu den Beratungen über die EU-Flugsicherheitsliste herangezogen. Diese Überprüfung trägt zudem dazu bei, dass alle Mitgliedstaaten dieselben Standards anwenden und voneinander lernen.
Die EU-Flugsicherheitsliste
Die EU-Flugsicherheitsliste ist eine Liste von gewerblichen Luftfahrtunternehmen (Passagier- und Frachtbeförderung), die entweder die internationalen Sicherheitsstandards nicht erfüllen oder in Staaten zertifiziert sind, in denen es keine Zertifizierungsstandards und/oder keine angemessene Aufsicht durch die zuständigen Behörden gibt. Luftfahrtunternehmen, die auf der EU-Flugsicherheitsliste stehen, ist der Flugbetrieb in die EU, innerhalb der EU und aus der EU – einschließlich des Überflugs – untersagt. Auch Luftfahrtunternehmen, die nicht in der EU tätig sind, können in die Liste aufgenommen werden, um die Öffentlichkeit über Sicherheitsbedenken bei Flügen außerhalb der EU zu informieren.
Die EU-Flugsicherheitsliste fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der EASA, sondern wird von der Europäischen Kommission (GD Move) verwaltet. Die Ergebnisse des Verfahrens der EASA zur Genehmigung von Drittlandbetreibern und die Ergebnisse der Vorfeldinspektionen sind wichtige Grundlagendaten für die EU-Flugsicherheitsliste.
Ein System ohne Grenzen
Vorfeldinspektionen sind nicht auf die Europäische Union beschränkt. An dem Programm nehmen 50 Staaten aus aller Welt teil – sowohl EU- als auch Nicht-EU-Staaten.
Die Teilnahme am EU-Programm für Vorfeldinspektionen ist für die EASA-Mitgliedstaaten obligatorisch. Die EASA hat Arbeitsvereinbarungen mit Nicht-EASA-Mitgliedstaaten getroffen, die an dem Programm teilnehmen.
Bei regelmäßigen Treffen, den sogenannten RICS-Sitzungen (Ramp Inspection Coordination and Standardisation Meetings; d. h. Koordinierungs- und Standardisierungssitzungen für Vorfeldinspektionen), erörtern Fachleute gemeinsame Herausforderungen und Verbesserungsmöglichkeiten des Programms. Parallel dazu wird kontinuierlich an der Entwicklung neuer Instrumente und Systeme gearbeitet, die darauf abzielen, die Datenanalyse und die Zusammenarbeit effizienter zu gestalten und den Aufwand für Inspektionen sowohl für die Inspektoren als auch für die Luftfahrzeugbetreiber zu verringern.