Reisen mit Drohnen

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Haben Sie vor, während der Ferien Ihre Drohne in einem anderen Land fliegen zu lassen? Dann ist der folgende Artikel wichtig für Sie. 

Auf dieser Seite werden der Geltungsbereich der Registrierung und der Nummer des Drohnenbetreibers beschrieben, und es wird erläutert, wo Sie Ihre Drohnenpilotenlizenz nutzen können und was Sie bei Reisen durch Europa und außerhalb dabei berücksichtigen müssen. Falls Sie mit Ihrer Drohne aus einem Land außerhalb Europas anreisen, sind folgende Hinweise für Sie möglicherweise von Interesse.

Mit der neuen Europäischen Drohnenverordnung, die ab dem 31. Dezember 2021 gilt, wird es für Sie einfacher, eine Drohne zu den gleichen Bedingungen wie in den meisten europäischen Ländern fliegen zu lassen.

Eine Drohnenbetreiber-Registrierung für alle EASA-Mitgliedstaaten 

BetreiberAls Drohnenbetreiber müssen Sie sich einmal in Ihrem Wohnsitzland oder an Ihrer Hauptgeschäftssitz registrieren lassen. Die eindeutige Registrierungsnummer für Drohnenbetreiber, die Ihnen ausgestellt wird, kann auf Ihren Drohnen in allen EASA-Mitgliedstaaten verwendet werden. 
    
Falls Sie Ihre Drohnen in einen anderen EASA-Mitgliedstaat mitnehmen, müssen Sie lediglich sicherstellen, dass Ihre in Ihrem Wohnsitzland oder an Ihrer Hauptniederlassung erworbene Registrierungskennung für Betreiber auf Ihrer Drohne eindeutig erkennbar ist.

Gültigkeit der Drohnenpilotenlizenz in den EASA-Mitgliedstaaten

PilotNach der neuen Europäischen Drohnenverordnung werden sämtliche in einem EASA-Mitgliedstaat ausgestellten Drohnenpilotenlizenzen in allen übrigen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt. Die EASA selbst stellt keine Drohnenpilotenlizenzen aus.

Wenn Sie die erforderliche Online-Ausbildung abgeschlossen, eine Pilotenprüfung abgelegt und eine Fernpilotenlizenz in einem EASA-Mitgliedstaat erworben haben, können Sie eine Drohne in einem beliebigen EASA-Mitgliedstaat einsetzen.

Mitnahme Ihrer Drohne in Länder außerhalb EuropasReisen außerhalb Europas

Falls Sie Ihre Drohne in Länder außerhalb der EASA-Mitgliedstaaten mitnehmen, müssen Sie die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zum Betrieb und Einsatz von Drohnen einhalten.

In Staaten mit gut regulierter Drohnengesetzgebung ähneln die allgemeinen Aspekte (Registrierung, Registrierungsnummer, Pilotenschulung und -prüfung, Pilotenlizenz, zulässige Flugbereiche usw.) vom Konzept her sehr denen in den EASA-Mitgliedstaaten.

Hingegen werden von den nationalen Luftfahrtbehörden in den EASA-Mitgliedstaaten ausgestellte Drohnenbetreiberausweise und Pilotenlizenzen nicht automatisch in Nicht-EASA-Mitgliedstaaten anerkannt.

Daher müssen Sie nähere Auskünfte bei den Luftfahrtbehörden der Staaten, die Sie besuchen möchten, einholen.

Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die Europa besuchen Reisen in die EU

Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem Nicht-EASA-Mitgliedstaat haben, in einen EASA-Mitgliedstaat reisen und dort eine Drohne einsetzen möchten, müssen Sie sich bei der nationalen Luftfahrtbehörde des ersten EASA-Staates, von dem aus Sie die Drohne einsetzen möchten, registrieren lassen.
    
Sobald Sie in Ihrem EASA-Gastmitgliedstaat registriert sind, gilt dies auch für alle übrigen EASA-Mitgliedstaaten. Eine weitere Registrierung in einem anderen EASA-Mitgliedstaat ist nicht nötig.

Sie müssen eine Ausbildung absolvieren, eine Online-Prüfung für den Erwerb einer Drohnenpilotenlizenz bestehen und eine europäische Lizenz in einem EASA-Mitgliedstaat erwerben. Einige nationale Luftfahrtbehörden bieten eine Ausbildung und Prüfung auf Englisch an. 
Es versteht sich von selbst, dass Sie die europäischen Vorschriften über Drohnen einhalten müssen. 

Als Vorbereitung auf Ihre Reise sollten Sie sich die Zeit nehmen und alle auf EASA Pro veröffentlichten Informationen und das Verzeichnis „Drohnen – Nationale Luftfahrtbehörden“ der EASA-Mitgliedstaaten durchlesen.

Unser Video „Reisen mit einer Drohne“.

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Die EASA hat diesen Artikel zusammengestellt, um sicherzustellen, dass alle Drohnenbetreiber und -piloten auf ihrer Reise die korrekten Informationen zur Hand haben 

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