Drohnenbetreiber und -piloten

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Im Rahmen unserer Serie zu Drohnen dieses Weihnachten hat die EASA für Sie einige Informationen zu den Hauptunterschieden zwischen Drohnenbetreibern und Drohnenpiloten in der Kategorie „Freizeitflugverkehr“ (sogenannte „offene“ Kategorie) zusammengestellt.

Wenn Sie diese einfachen Erläuterungen lesen und befolgen, können Sie Ihre Drohne fliegen lassen, ohne dass Sie gegen geltende Vorschriften verstoßen. 

Drohnenbetreiber und Drohnenpilot – Was ist der Unterschied? 

Drohnenbetreiber-Symbol Ein Drohnenbetreiber ist eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere registrierte Drohnen besitzt oder mietet. Drohnenhersteller oder -händler registrieren keine Drohnen. Sie müssen selbst aktiv werden und Ihre Drohne bei der Luftfahrtbehörde Ihres Wohnsitzlandes bzw. des Landes Ihres Hauptgeschäftssitzes registrieren.  
Drohnenpilot-Symbol Ein Drohnenpilot (auch „Fernpilot“) ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um den Mieter oder Eigentümer der Drohne handeln.

Und ja, man kann beides gleichzeitig sein: Wenn man eine Drohne besitzt oder mietet und fliegen lässt, ist man zugleich Betreiber und Pilot.

Alle Kombinationen sind möglich. Ein Betreiber kann beschließen, kein Pilot zu sein. Er ist dann jedoch nach wie vor für die Drohne(n) und das, was damit gemacht wird, verantwortlich. Der Betreiber kann beispielsweise im Namen eines kleinen Unternehmens für eine Drohnenflotte zuständig sein und einen oder mehrere Piloten beschäftigen.

Man kann aber auch nur Pilot sein, wenn man keine Drohne besitzt und somit auch kein Betreiber ist.

Die Hauptverantwortlichkeiten von Drohnenbetreibern und -piloten

 

Drohnenbetreiber-Symbol Drohnenbetreiber

Drohnenpilot-Symbol Drohnenpiloten

Versicherungsschutz

Der Drohnenbetreiber muss über den richtigen Versicherungsschutz verfügen. Dies gilt auch dann, wenn jemand anders die Drohne fliegen lässt. Informieren Sie sich bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde.

Piloten sollten vor dem Start nach Möglichkeit prüfen, dass Versicherungsschutz besteht.

Registrierung

Der Drohnenbetreiber muss sich bei der nationalen Luftfahrtbehörde registrieren. Im Falle von Drohnen der „offenen“ Kategorie werden nicht die Drohnen selbst registriert; nur der Betreiber muss sich registrieren.

Vor dem Flug sollten Sie prüfen, ob der Betreiber registriert ist.

Registrierungsnummer

Wenn Sie sich als Drohnenbetreiber registrieren, wird Ihnen eine Registrierungsnummer zugewiesen. Sie müssen diese Nummer auf Ihren Drohnen anbringen.

Der Drohnenpilot ist dafür nicht verantwortlich, sollte jedoch nachsehen, ob die von ihm eingesetzten Drohnen mit der Registrierungsnummer des Betreibers versehen sind.

Pilotenprüfung

Vor der Übergabe Ihrer Drohne sollten Sie prüfen, ob der/die Pilot(en) den erforderlichen Pilotenlehrgang absolviert, die Pilotenprüfung bestanden und ein Pilotenzeugnis erworben hat.

Der Drohnenpilot muss den erforderlichen Online-Lehrgang absolvieren, die Pilotenprüfung bestehen und ein Zeugnis für Fernpiloten (das fünf Jahre gilt) erwerben.

HINWEIS: Achten Sie darauf, dass Sie den Online-Lehrgang Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde absolvieren. Nur so können Sie sicher sein, dass das korrekte Zeugnis ausgestellt wird.

In der Drohnen-Infografik der EASA sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Informationen zu den anderen Drohnenkategorien finden Sie auf EASA Pro.

Registrierung als Drohnenbetreiber und Registrierungsnummer Registrierungsnummer für Drohnenbetreiber

  • Registrieren Sie sich online bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde (als Betreiber, nicht als Pilot). 
  • Ihnen wird dann eine Registrierungsnummer für Drohnenbetreiber zugewiesen (die der Identifizierung des Betreibers dient, nicht der der Drohne).
  • Bringen Sie diese Registrierungsnummer auf allen Drohnen an, die Sie besitzen. Wenn Sie mehrere Drohnen haben, muss auf jeder Drohne dieselbe Nummer angebracht sein.
  • Die Nummer muss auf der/den Drohne(n) gut sichtbar sein (siehe Beispiel). Eine Plakette mit eingravierter Nummer ist die beste Methode. Manche Behörden vergeben statt einer Nummer einen QR-Code. Dieser muss aus geringem Abstand lesbar/scanbar sein, wenn sich die Drohne am Boden befindet.

 

Lehrgang und Prüfung für Drohnenpiloten 

  • Belegen Sie den Online-Lehrgang bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde.Prüfungszeugnis für Drohnenpiloten
  • Absolvieren Sie die einfache Online-Prüfung für Drohnenpiloten.
  • Sie erhalten dann ein Fernpiloten-Zeugnis (siehe Beispielzeugnis).
  • Die EASA hat ein Paket mit Orientierungshilfen, Videos, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Infografiken erstellt und auf EASA Light veröffentlicht.
  • Mit diesen Informationen haben Sie alle Informationen zur Hand, die Sie benötigen, um Ihre Drohnen sicher und verantwortungsbewusst fliegen zu lassen.

Lesen Sie auch unseren vorherigen Artikel, in dem wir viele Informationen für Sie zusammengestellt haben.

Außerdem werden wir im Dezember einen weiteren Artikel zum Thema Reisen mit Drohnen veröffentlichen, der nützliche Informationen rund um Drohnenbetrieb und -fliegen in anderen EASA-Mitgliedstaaten oder Drittländern enthält. Besuchen Sie deshalb EASA Light regelmäßig.

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Die EASA möchte mit diesem Artikel die Betreiber und Piloten von Drohnen über Ihre Pflichten informieren. Machen Sie andere Betreiber und Piloten auf diese Seite aufmerksam!