Elektrische Segelflugzeuge

THIS PAGE IS ALSO AVAILABLE IN:

Elektrische Segelflugzeuge – Festlegung einer Ausgangsbasis 

SegelflugzeugeIrgendwo müssen die neuen Technologien und Innovationen ja einen Ansatzpunkt finden.

Die Einführung neuer Technologien in der Luftfahrt beginnt oft bei Segelflugzeugen. Warum ist das so?  Nun, wie bei den meisten Aspekten, wenn es um Innovationen geht, funktioniert nicht gleich alles wie geplant, und wenn man ein neues Kraftstoffsystem testen möchte, ist es am besten, mit einem Segelflugzeug zu beginnen. Wenn es dann beim Test funktioniert, wunderbar! Wenn es jedoch nicht funktioniert, dann kann ein Segelflugzeug jederzeit wieder auf seine Segelfunktion zurückgreifen und im Segelflug an den Ausgangsort zurückkehren. Denn Sicherheit ist das Wichtigste!

Elektrotriebwerke für Segelflugzeuge – Einhaltung der Sicherheitsanforderungen

Die ersten Schritte zur Zertifizierung eines elektrisch betriebenen Segelflugzeugs wurden 1995 mit dem deutschen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständige nationale Behörde unternommen. Die EASA übernahm 2003 formell die Verantwortung, wobei das LBA weiterhin für die technischen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Flugzeug zuständig war, während die EASA das Triebwerk betreute.
Die bestehenden Zulassungsspezifikationen für Segelflugzeuge (CS-22) sahen damals keinen elektrischen Antrieb vor, und wie bei jeder Änderung der Spezifikationen üblich, mussten die EASA und das LBA zunächst feststellen, ob der Einbau eines solchen mit den notwendigen Anforderungen zur Gewährleistung der Flugsicherheit in Einklang zu bringen war, d. h., ob das Fliegen sicher war.

Besondere Bedingung – Anforderungen für ein elektrisches Antriebssystem

Im Jahr 2006 dann stellten Experten der Direktion Zertifizierung der EASA Anforderungen an ein elektrisches Antriebssystem zusammen und konsultierten die Interessenträger in der Luftfahrtindustrie, die die Anforderungen prüften und der EASA direktes Feedback gaben. Nach Zusammenführung aller Rückmeldungen war die EASA in der Lage, die besondere Bedingung als Ergänzung der CS-22 festzulegen, um eine vollständige Zertifizierungsgrundlage zu schaffen.

  • Wenn Sie Interesse an den technischen Informationen haben, lesen Sie die diesbezügliche auf EASA Pro 2006 veröffentlichte Konsultation.

Besondere Bedingung – Konstruktionsmerkmale für den Einbau 

Eine zweite Konsultation war erforderlich, um die Konstruktionsmerkmale für den Einbau eines elektrischen Antriebssystems in ein Segelflugzeug im Rahmen der EASA zu untersuchen. Welche Energiespeichergeräte könnten sicher verwendet werden? Wiederaufladbare Batterien, andere Energiespeichertechnologien wie Brennstoffzellen oder Kondensatoren oder Hybridantriebssysteme? Wieder konsultierten die Experten der EASA die Luftfahrtindustrie zu den Anforderungen, und 2014 wurde der zweite Schritt abgeschlossen.

  • Weitere Informationen finden Sie in der Konsultation auf EASA Pro.

Letzter Schritt – Aktualisierung der Verordnung

Sobald die Technologie für elektrische Antriebssysteme und deren Einbau ein stabiles Niveau erreicht hat, kann eine Änderung der EU-Verordnung in Angriff genommen werden. Und wie bei allen Änderungen bestehender oder neuer Normen für die Flugsicherheit wird die EASA auch hier eine Entscheidung der Agentur veröffentlichen.

Aktueller Stand

Inzwischen gibt es eine Reihe von elektrischen Antriebssystemen für Segelflugzeuge, und die Hersteller werden eine steigende Nachfrage verzeichnen. In Europa gibt es in diesem Marktsegment drei Hauptsysteme für Elektroantriebe, die alle von der EASA zertifiziert sind und sicher verwendet werden können.
In der Zwischenzeit untersuchen die Luftfahrtindustrie und Forschungsinstitute weitere, noch neuere Technologien wie Wasserstoff oder Biokraftstoffe, um zu prüfen, ob sie eine Möglichkeit bieten könnten, die Nachhaltigkeit der motorgetriebenen Segelflugzeugindustrie zu gewährleisten.