Die regulatorische Rolle der EASA: Verbesserung der Sicherheit, des Umweltschutzes und Förderung von Innovation durch Regelsetzung

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Als Regulierungsagentur spielt die EASA eine führende Rolle bei der „Regelsetzung“ in der Zivilluftfahrt, dem Prozess für die Entwicklung und Pflege von Regelwerken.

Von Zeit zu Zeit sind Änderungen bestehender Verordnungen oder in einigen Fällen sogar neue Verordnungen erforderlich, um das Sicherheitsniveau aufrecht zu erhalten oder zu erhöhen:

  • zur Förderung höherer Umweltstandards oder
  • um eine sichere und nachhaltige Integration neuer Technologien oder anderer innovativer Konzepte zu ermöglichen.

Ein gutes Beispiel für Letzteres ist die EASA-Stellungnahme zur innovativen Luftmobilität, mit der ein regulatorisches Vakuum für dieses neue Konzept gefüllt wurde. Mit dieser Stellungnahme, die 2023 veröffentlicht wurde, wurden umfassende betriebliche Anforderungen an elektrische Lufttaxis mit Piloten eingeführt, die sich auf die Bereiche Betrieb, Lizenzerteilung für Flugbesatzungen und Luftverkehrsregeln, Flugverkehrsmanagement, Erstbescheinigungen und die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit sowie Drohnen erstrecken.

Aber was ist eine EASA-Stellungnahme, wie kommt es dazu, und was passiert als Nächstes? 

Überblick über den Regelsetzungsprozess

Seien wir ehrlich: Die Entwicklung von Regelwerken ist vielleicht nicht der aufregendste Aspekt der Luftfahrt, aber sie ist eine unverzichtbare Aufgabe, um die Sicherheit der Luftfahrt zu gewährleisten.

Die Erarbeitung von Regeln ist ein aufwändiger Prozess mit mehreren Phasen, der sich oft über mehrere Monate oder – in den meisten Fällen – Jahre erstreckt. Daran sind verschiedene Parteien beteiligt, darunter Beratungsgremien, Sachverständige, betroffene Parteien und in vielen Fällen auch die Öffentlichkeit. drei Hände, die jeweils ein Puzzlestück halten

Es ist wichtig, dass die EASA denjenigen zuhört, die über das entsprechende Fachwissen verfügen, und denjenigen, die davon betroffen sind. Dies wird erforderlichenfalls durch die Einbeziehung von Sachverständigen sowie interessierten und betroffenen Parteien in die Ausarbeitung der Regelungsvorschläge und in jedem Fall durch die entsprechende öffentliche Anhörung oder durch eine gezielte Anhörung betroffener und interessierter Kreise gewährleistet. Auf diese Weise können Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger der Luftfahrt ihre Ansichten und Bemerkungen einbringen und aktiv zum Prozess beitragen. 

Ebenso wichtig ist es, dass die EASA transparent darlegt, mit wem sie bei der Ausarbeitung von Regelungsvorschlägen zusammenarbeitet und welche Bemerkungen während der Anhörung das endgültige Regelwerk auf welche Weise beeinflusst haben. Daher stellt die EASA diese Informationen bei der Fertigstellung eines Regelsetzungsprozesses zur Verfügung.
Die endgültige Genehmigung der Vorschriften liegt in der Verantwortung entweder der Europäischen Kommission („zwingendes Recht“) oder der EASA („nicht zwingendes Recht“). 

Im Folgenden einige wichtige Highlights:

  • Sicherheit hat oberste Priorität: Die Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus in der Luftfahrt ist für die EASA nicht verhandelbar. Wenn die EASA neue Vorschriften oder Änderungen daran vorschlägt, garantiert sie stets, dass das Sicherheitsniveau mindestens so hoch ist wie die derzeit geltenden Standards. 
  • Neue Regeln entstehen nicht im luftleeren Raum: Die Gründe für jede neue Regel oder Änderung werden erläutert, ihre Notwendigkeit wird begründet, die Auswirkungen werden bewertet und das Verfahren ist für diejenigen, die die Regeln anwenden müssen, transparent.  
     

 

Einleitung einer Regelsetzungsmaßnahme 
 

Das Regelsetzungsprogramm der Agentur wird im Europäischen Plan für Flugsicherheit (EPAS) veröffentlicht, der mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Stellen Sie sich den EPAS als die Bibel für Flugsicherheit vor: Er zeigt die wichtigsten Sicherheitsrisiken und andere Probleme auf, die das europäische Flugsicherheitssystem betreffen, und legt die notwendigen Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken fest. Eine dieser Risikominderungsmaßnahmen kann darin bestehen, eine Regelsetzungsaufgabe einzuleiten.

Eine Regelsetzungsaufgabe (und jede andere Maßnahme im EPAS) kommt nicht aus heiterem Himmel in den EPAS.  Ihr geht eine gründliche Bewertung z. B. eines Sicherheitsrisikos voraus, und es wird geprüft, ob und inwieweit ein Eingreifen der EASA erforderlich ist.

Sobald es an der Zeit ist, einen Regelsetzungsprozess einzuleiten, wie im EPAS gezeigt, informiert die EASA die Öffentlichkeit darüber, dass der Moment gekommen ist, mit der Arbeit an dieser Maßnahme zu beginnen, indem sie die Leistungsbeschreibung für den Regelsetzungsprozess herausgibt. So können sich beispielsweise Interessenträger darauf vorbereiten, ihre Anliegen vorzubringen.

Die Leistungsbeschreibung bildet den Rahmen für die Regelsetzungsaufgabe: Sie erläutert die Gründe (das „Warum“) für die erforderliche Regelsetzungsaktivität und die Arbeitsmethoden, die die EASA im Regelsetzungsprozess übernehmen wird (das „Wie“).

In Ausnahmefällen kann eine Regelsetzungsmaßnahme auch dann eingeleitet werden, wenn sie nicht in der neuesten EPAS-Ausgabe beschrieben ist. Der Exekutivdirektor der EASA konsultiert anschließend die Europäische Kommission und die beratenden Gremien der EASA, bevor er die Maßnahme einleitet. Diese Maßnahme wird dann in die folgende EPAS-Aktualisierung aufgenommen.

 

Entwurf des Regelwerks

 

Die EASA erstellt einen ersten Entwurf des Regelwerks, falls nötig mit Unterstützung externer Sachverständiger wie den beratenden Gremien der Agentur oder interessierten bzw. betroffenen Parteien.

Der Entwurf des Regelwerks kann eines oder mehrere der folgenden Elemente enthalten:

  • Verordnungsentwürfe;
  • Entwürfe annehmbarer Nachweisverfahren;
  • einen Entwurf eines Leitfadens;
  • einen Entwurf der Zulassungsspezifikationen;
  • einen Entwurf detaillierter Spezifikationen.

(Eine Erläuterung der annehmbaren Nachweisverfahren, Leitfäden, Zulassungsspezifikationen und detaillierten Spezifikationen finden Sie am Ende dieses Artikels). 

 

Phase der Anhörung

 

Die EASA führt zu jedem Entwurf eines Regelwerks eine Anhörung in Form einer Ankündigung eines Änderungsvorschlags durch, um die Ansichten eines breiteren Spektrums von Interessenträgern einzuholen und gegebenenfalls den ursprünglichen Vorschlagsentwurf entsprechend zu ändern, bevor sie das endgültige Regelwerk veröffentlicht.

Je nach Thema, Regelungsbereich und betroffenen Parteien wendet sich die EASA entweder an die Öffentlichkeit oder gezielt an bestimmte Gruppen ihrer Beratungsgremien und/oder andere betroffene und interessierte Parteien.

Jede Ankündigung eines Änderungsvorschlags enthält auch einen erläuternden Teil, in dem Folgendes beschrieben wird:

  • wie das Regelwerk konzipiert wurde;
  • warum entschieden wurde, die Angelegenheit zu regeln;
  • eine Bewertung der Auswirkungen (aus sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht sowie unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit);
  • eine Erläuterung, wie der Vorschlag das Sicherheitsrisiko verringern oder andere Probleme angehen soll, die die Regelsetzungsmaßnahme ausgelöst haben.

 

Stellungnahme der EASA

 

Für „zwingendes Recht“ gibt die EASA nach Berücksichtigung der während der Anhörungsphase eingegangenen Bemerkungen den endgültigen Entwurf des Regelungswerks in Form einer Stellungnahme heraus. Eine EASA-Stellungnahme ist eine offizielle Veröffentlichung, die der Europäischen Kommission vorgelegt wird und Vorschläge für neue Regeln oder deren Änderungen enthält. Sie enthält auch einen erläuternden Teil und beschreibt, welche Bemerkungen die EASA während der Anhörung zur Ankündigung eines Änderungsvorschlags erhalten hat und wie diese berücksichtigt wurden.

 

Rolle der Europäischen Kommission

 

Sobald die EASA eine Stellungnahme veröffentlicht, beginnt das Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Kommission und wird somit außerhalb des Mandats der EASA fortgesetzt. Die Europäische Kommission wird auf der Grundlage des Inhalts der EASA-Stellungnahme entscheiden, ob sie Vorschriften ändert oder erlässt. In diesen Prozess bezieht die Europäische Kommission auch die EU-Mitgliedstaaten in Form von Ausschuss- oder Sachverständigengruppen-Anhörungen ein. Sobald die neuen oder geänderten Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, treten sie in der Regel nach 20 Tagen in Kraft. Sie können jedoch eine Übergangsfrist vorsehen, nach deren Ablauf die neuen Anforderungen rechtswirksam werden.

 

Beschluss des Exekutivdirektors

 

Bei „nicht zwingendem Recht“ veröffentlicht die EASA nach Berücksichtigung der während der Anhörungsphase eingegangenen Bemerkungen das endgültige Regelwerk in Form eines Beschlusses des EASA-Exekutivdirektors. Steht dieses nicht zwingende Recht im Zusammenhang mit einem laufenden Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Kommission – z. B. für annehmbare Nachweisverfahren zur Erfüllung von Anforderungen, die von der Kommission in einer Verordnung eingeführt werden, wie oben beschrieben – erlässt die EASA ihren Beschluss erst nachdem die neuen bzw. geänderten Verordnungen angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Der Beschluss der EASA zu „nicht zwingendem Recht“ wird in der amtlichen Veröffentlichung der EASA (d. h. auf der EASA-Website) veröffentlicht.

Eingehendere Betrachtung der Terminologie der EASA zu „nicht zwingendem Recht“

Annehmbare Nachweisverfahren: von der EASA herausgegebene nicht bindende Standards, die von Personen und Organisationen verwendet werden, um die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1139 und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte nachzuweisen.

Leitfaden: Von der EASA herausgegebenes unverbindliches Regelwerk, das dazu beiträgt, die Bedeutung von delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtsakten oder Zulassungsspezifikationen und detaillierten Spezifikationen zu veranschaulichen, und das zur Unterstützung der Auslegung der Verordnung (EU) 2018/1139, der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sowie der Zulassungsspezifikationen und detaillierten Spezifikationen verwendet wird.

Zulassungsspezifikationen: von der EASA herausgegebene unverbindliche technische Standards, in denen die Mittel zum Nachweis der Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1139 und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte angegeben sind und die von Personen und Organisationen für die Zwecke der Zertifizierung verwendet werden.

Detaillierte Spezifikationen: von der EASA für die Zwecke der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1139 und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte herausgegebene unverbindliche Standards.

Definitionen „zwingenden Rechts“ der Europäischen Union, wie z. B. von Verordnungen, Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten, finden Sie hier: Arten des EU-Rechts