Elektronische Geräte, die wir in unserem Alltag verwenden, können ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie auf dem Luftweg transportiert werden. Deshalb gibt es bestimmte Gegenstände, die nur im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, die an Bord eines Flugzeugs nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen oder deren Mitnahme sogar ganz verboten ist.
Denken Sie daran: Sicherheit ist eine kollektive Anstrengung, und auch Sie als Passagier sind hierbei gefragt. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie die von der Fluggesellschaft bereitgestellten Gefahrgutinformationen vor Ihrem Flug sorgfältig lesen.
Flugmodus: Ein
In den meisten Fällen können wir heutzutage unsere Laptops, Smartphones, E-Reader, Tablets usw. während eines Großteils des Fluges benutzen (Ausnahmen gelten z. B. beim Start und bei der Landung). Es gilt jedoch zu bedenken, dass tragbare elektronische Geräte die Flugzeugausrüstung stören können, die je nach Flugzeugtyp unterschiedlich ist. Aus diesem Grund verlangen Fluggesellschaften in der Regel, dass Sie solche Geräte jederzeit in den „Flugmodus“ schalten.
Lithium-Batterien
Lithium-Batterien sind ein Bestandteil vieler unserer Alltagsgegenstände. Ihr Mobiltelefon, Ihr Laptop, Ihr Tablet oder sogar Ihre Kamera werden mit wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien versorgt. Bei Beschädigung, Kurzschluss oder Überhitzung können diese Batterien in Brand geraten. Deshalb sollten Sie Ihre tragbaren elektronischen Geräte (Portable Electronic Devices, PEDs) wie Kameras, Laptops und Telefone in Ihrem Handgepäck und nicht in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitführen.
Ersatzbatterien und Powerbanks müssen immer im Handgepäck transportiert werden und niemals im aufgegebenen Gepäck. Sie müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern, und es dürfen insgesamt nur maximal zwei pro Person mitgeführt werden. Sie sollten nicht aufgeladen werden, während sie sich an Bord des Flugzeugs befinden.
Wenn Sie Ihre elektronischen Geräte wirklich in Ihr aufgegebenes Gepäck packen müssen, auch wenn dies nicht empfohlen wird, müssen Sie sicherstellen, dass die Geräte vollständig ausgeschaltet und vor versehentlicher Aktivierung geschützt sind. Einige Fluggesellschaften untersagen solche Gegenstände vollständig im aufgegebenen Gepäck.
Ob in Ihrem Handgepäck oder in Ihrem aufgegebenen Gepäck – die Batterie darf eine bestimmte Kapazität in Wattstunden (Wh) nicht überschreiten und sollte nur von Fachhändlern und niemals von nicht vertrauenswürdigen Quellen gekauft werden. Damit wird sichergestellt, dass die Batterie ordnungsgemäß getestet wurde.
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Verwendung von „intelligentem“ Gepäck (Smart Luggage)
Wie viele Alltagsgegenstände, angefangen von Telefonen bis hin zu Toastern, ist auch das Gepäck in den letzten Jahren „intelligenter“ geworden. Intelligentes Gepäck ist normalerweise mit einer oder mehreren Lithium-Batterien ausgestattet. Daher gelten auch hier Regeln. Die Batterie(n) sollte(n) einen maximalen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm oder 2,7 Wh Kapazität nicht überschreiten. Wenn sie den Grenzwert überschreiten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Nehmen Sie die Tasche als Handgepäck mit in die Kabine oder, falls dies nicht möglich ist, müssen Sie die Batterie(n) herausnehmen und sie unter den gleichen Bedingungen, wie sie für Ersatzbatterien und Powerbanks gelten, mit in die Kabine nehmen.
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Achten Sie auf Anzeichen von Fehlfunktionen
Wenn eine Batterie aufgebläht ist, zu heiß ist oder Rauch produziert, sind dies klare Anzeichen dafür, dass etwas mit ihr nicht stimmt. Wenn Sie an Ihrer Batterie während des Fluges oder auf dem Flughafen eine Veränderung feststellen, sollten Sie sich unverzüglich mit einer Flugbegleiterin bzw. einem Flugbegleiter oder einem Mitarbeiter des Flughafens in Verbindung setzen.
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Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Lithium-Batterien
Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien, die vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt eingestuft wurden oder die beschädigt sind und eine gefährliche Hitzeentwicklung, einen Brand oder einen Kurzschluss verursachen können (z. B. solche, die aus Sicherheitsgründen an den Hersteller zurückgeschickt werden), können sehr gefährlich sein und sollten nicht mitgeführt werden.
E-Zigaretten
Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) müssen immer in Ihrem Handgepäck aufbewahrt werden. Es ist auch verboten, sie an Bord des Flugzeugs aufzuladen.
Transportgeräte zu Freizeitzwecken
Im Allgemeinen sind mit Lithium-Batterien betriebene Transportgeräte zu Freizeitzwecken wie Hoverboards, elektronische Skateboards und selbstbalancierende Geräte weder im aufgegebenen Gepäck noch in der Kabine erlaubt, da die Batterien eine Kapazität von 100 Wh oder mehr haben. Es ist daher sicherer, diese Gegenstände zu Hause zu lassen, wenn Sie fliegen.
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