Sie haben sich vor Kurzem eine Drohne angeschafft und jetzt fragen Sie sich, welche Rechtsvorschriften gelten und wie Sie verantwortungsbewusst mit der Drohne umgehen? Die EASA hat alle Infos für Sie!
In der nachstehenden Liste finden Sie relevante Informationen zu den einzelnen EASA-Mitgliedstaaten (die 27 Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz). Sie können das betreffende Land auch einfach anklicken.
Belgien ┃ Bulgarien┃ Dänemark ┃ Deutschland ┃ Estland ┃ Finnland ┃ Frankreich ┃ Griechenland ┃ Island ┃ Irland ┃ Italien ┃ Kroatien ┃ Lettland ┃ Liechtenstein ┃ Litauen ┃ Luxemburg ┃ Malta ┃ Niederlande ┃ Norwegen ┃ Österreich ┃Polen ┃ Portugal ┃ Rumänien ┃ Slowakei ┃ Slowenien ┃ Schweden ┃ Schweiz ┃ Spanien ┃ Tschechien ┃ Ungarn ┃ Zypern
Zuverlässige Informationen der nationalen Luftfahrtbehörden
Die Informationen werden der EASA von der jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörde zur Verfügung gestellt. Für Länder, in denen das Registrierungsverfahren noch nicht eingerichtet wurde oder für die noch kein entsprechender Link verfügbar ist, haben wir einen Link zur Homepage der nationalen Luftfahrtbehörden bereitgestellt. Zusätzliche Links und Referenzmaterialien werden hinzugefügt, sobald sie verfügbar sind.
Für aktualisierte Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte an drones [at] easa.europa.eu (drones[at]easa[dot]europa[dot]eu).
Vorsicht vor betrügerischen Angeboten von Drohnenpilotenscheinen im Internet
Kriminelle im Internet suchen stets neue Möglichkeiten, ahnungslosen Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen. Uns sind Fälle bekannt, in denen sie Drohnenpilotenscheine zu einem Festpreis und ohne Prüfung anbieten. Dabei handelt es sich um Betrug. Sie müssen immer eine Online-Prüfung ablegen, um von einer anerkannten Luftfahrtbehörde eine amtliche Pilotenlizenz für Drohnen zu erhalten.
Verweise auf die Websites der nationalen Luftfahrtbehörden zu Drohnen
- Österreich
- Belgien
- Bulgarien
- Kroatien
- Zypern
- Tschechien
- Dänemark
- Wo Drohnenflüge erlaubt sind
- Sich als Drohnenbetreiber registrieren (Anmerkung: In Dänemark erfolgt die Registrierung nicht auf Drohnen-, sondern auf Betreiberbasis.)
- Online-Pilotentraining und -Tests
- Beantragung einer Genehmigung
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Wo Drohnenflüge erlaubt sind (noch nicht festgelegt)
- Registrierung als Drohnenbetreiber (noch nicht festgelegt)
- Online-Pilotentraining und -Tests (noch nicht festgelegt)
- Beantragung einer Genehmigung (noch nicht festgelegt)
- Ungarn
- Island
- Wo Drohnenflüge erlaubt sind
- Registrierung als Drohnenbetreiber
- Online-Pilotentraining und -Tests (noch nicht festgelegt)
- Beantragung einer Genehmigung
- Irland
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Wo Drohnenflüge erlaubt sind
- Registrierung als Drohnenbetreiber (noch nicht festgelegt)
- Online-Pilotentraining und -Tests (noch nicht festgelegt)
- Beantragung einer Genehmigung
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Slowakei
- Wo Drohnenflüge erlaubt sind
- Registrierung als Drohnenbetreiber (noch nicht festgelegt)
- Online-Pilotentraining und -Tests
- Beantragung einer Genehmigung
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
Weitere Ressourcen für Drohnenpiloten auf EASA Light
Besuchen Sie unseren Drohnen-Themenbereich auf EASA Light und EASA Pro (nur auf Englisch verfügbar), wenn Sie Genaueres wissen möchten.
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