Der Verwaltungsrat der EASA

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Festlegung der Prioritäten der EASA und Überwachung ihrer Tätigkeiten – Sicherstellung der Unabhängigkeit der EASA


Der EASA-Verwaltungsrat wird mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet, um die Prioritäten der EASA und ihren Haushalt festzulegen sowie die Tätigkeiten der Agentur zu überwachen und so sicherzustellen, dass die EASA in der Lage ist, ein Höchstmaß an Flugsicherheit und Umweltschutz in Europa aufrechtzuerhalten und gleichzeitig unabhängig von politischem und wirtschaftlichem Druck zu sein.  

Die EASA ist das Kernstück der Strategie der Europäischen Union für Flugsicherheit, d. h. sie hat einen umfangreichen Auftrag, der eine detaillierte Planung, Haushaltsführung und eine transparente Methode zur Überwachung und Festlegung von Prioritäten erfordert. Die EASA verfügt über einen soliden Planungs- und Berichterstattungsmechanismus und stellt Planungs- und Haushaltsberichte für das gesamte Jahr bereit, die sie dem Verwaltungsrat übermittelt. Die enge Verbindung zwischen der EASA und ihrem Verwaltungsrat gewährleistet, dass Fragen im Zusammenhang mit Flugsicherheit und Umweltschutz unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen zeitnah angegangen und gelöst werden. 

Der Verwaltungsrat der EASA bringt Vertreter der Mitgliedstaaten der EASA (EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten) sowie der Europäischen Kommission zusammen. Sieben Drittstaaten und das Beratungsgremium der Interessenträger der EASA, dessen Mitglieder hauptsächlich aus der Luftfahrtindustrie stammen, sind ebenfalls vertreten und haben Beobachterstatus.

Der Verwaltungsrat tritt regelmäßig zusammen und fällt Beschlüsse im Hinblick auf das grundsätzliche Ziel der Sicherstellung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes in Europa. Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden regelmäßig auf der Website der EASA veröffentlicht. 

Zur Sicherstellung seiner Unabhängigkeit müssen sich alle Vertreter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie jährlich einer Überprüfung auf etwaig bestehende Interessenkonflikte unterziehen. 

  • EASA Pro bietet einen Überblick über die Beschlüsse der letzten Jahre.

Lernen Sie den Verwaltungsrat kennen 

Der von den Mitgliedern des Verwaltungsrats gewählte Vorsitzende und sein Stellvertreter spielen für das reibungslose Management und Funktionieren des Verwaltungsrats eine zentrale Rolle. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden beträgt vier Jahre und kann einmal um weitere vier Jahre verlängert werden.

Vorsitzender des Verwaltungsrats: Piotr Samson 
Piotr Samson, seit 2016 Präsident der polnischen Zivilluftfahrtbehörde, wurde 2019 zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit gewählt. Mit über zwanzig Jahren Berufserfahrung einschließlich in der Luftfahrt und seinem mehrjährigen Engagement im Verwaltungsrat profitiert Letzterer von seiner Führungsstärke und seinem profunden Wissen.

„Es ist mir eine große Ehre und ein Privileg, einem so angesehenenP. Samson Gremium wie dem Verwaltungsrat der EASA vorzustehen. Ich betrachte mich als Katalysator und überzeugter Unterstützer der strategischen Rolle der EASA in der europäischen und weltweiten Luftfahrt. Für mich ist die EASA ein Beispiel für Erfolg, der durch Kooperation und gemeinsame Ziele erreicht werden kann.
Dank meiner beiden anderen nichtgeschäftsführenden Positionen bei Eurocontrol und der ECAC konnte ich mir ein umfassendes und objektives Bild von der europäischen Luftfahrtpolitik machen.  Ich betrachte diese einzigartige und ganzheitliche Perspektive als entscheidenden Faktor für die Führung und Förderung der Weiterentwicklung der Agentur und als Motor für eine fruchtbare Zusammenarbeit und den Erfolg ihrer Mitglieder.“


Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats: Herr Johann Friedrich Colsman J-F. Colsman
Johann Friedrich Colsman ist seit 2018 Generaldirektor für Zivilluftfahrt beim deutschen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. 

„In der Luftfahrt steht Sicherheit an erster Stelle. Der Verwaltungsrat gewährleistet ein gemeinsames Verständnis der Mitgliedstaaten sowie die Unterstützung der EASA bei der kontinuierlichen Erreichung ihrer gemeinsamen Ziele.“

Die Mitglieder 

Der Verwaltungsrat besteht aus Mitgliedern, die von jedem Mitgliedstaat der EASA und der Europäischen Kommission ernannt werden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten bis zu zwei Stellvertreter benennen, die das Mitglied in dessen Abwesenheit vertreten. Jeder Vertreter wird aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung sowie seines Engagements im Bereich der Zivilluftfahrt ernannt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und ist verlängerbar.

Die Beobachter 

Gegebenenfalls kann der Verwaltungsrat Vertreter europäischer Drittländer, die nicht der EASA angehören, sowie Vertreter der Industrie dazu einladen, als Beobachter im Verwaltungsrat zu fungieren. Gegenwärtig haben sieben Staaten und vier Industrievertreter aus dem Beratungsgremium der Interessenträger der EASA den Beobachterstatuts erhalten, um bei der Verbesserung der Zivilluftfahrt eine echte gesamteuropäische Dimension zu gewährleisten.
Außerdem kann der Verwaltungsrat gegebenenfalls zu den Sitzungen Sachverständige und Personen einladen, deren Meinung zu speziellen Fragen von Interesse sein könnte.

Wer kann abstimmen?

Es gibt insgesamt 29 Stimmberechtigte (je einer für die 27 Mitgliedstaaten und 2 für die Europäische Kommission). 
Jedes benannte Mitglied hat eine Stimme. Mitglieder aus den EFTA-Mitgliedstaaten haben jedoch kein Stimmrecht, obwohl diese Staaten Vollmitglieder der EASA sind. Die Abstimmung erfolgt in der Regel während der Verwaltungsratssitzungen, sie ist aber auch im schriftlichen Verfahren möglich.

Verwaltungsrat – Abstimmung

  • Eine vollständige Liste von Mitgliedern, Beobachtern und deren Stellvertretern finden Sie auf EASA Pro.

Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsrat und Exekutivdirektor

Der Exekutivdirektor der EASA wird vom Verwaltungsrat der EASA ernannt. Obwohl er in der Ausübung seines Amtes unabhängig ist, stattet er dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Tätigkeiten der Agentur Bericht, äußert sich zur aktuellen Situation des Haushalts und zu notwendigen Maßnahmen, macht auf aktuelle Probleme und Entwicklungen aufmerksam und gibt dem Verwaltungsrat dadurch den nötigen Überblick.

Außer durch die regelmäßigen Updates arbeitet der Exekutivdirektor eng mit dem Verwaltungsrat und seinem Vorsitzenden auf Ad-hoc-Basis zusammen. 

Das Sekretariat des Verwaltungsrats 

Das Sekretariat des Verwaltungsrats stellt nicht nur sicher, dass der Verwaltungsrat regelmäßig zusammentrifft, sondern nimmt auch zahlreiche administrative und organisatorische Aufgaben rund um den Betrieb des Verwaltungsrats wahr.